Schwerbehindertenausweis/Behindertenpass
Dieser Beitrag enthält wesentliche Informationen über den Schwerbehindertenausweis in Deutschland und den Behindertenpass in Österreich.
Was ist der Schwerbehindertenausweis in Deutschland?
Der Schwerbehindertenausweis ist ein amtlicher Nachweis, dass eine Person in Deutschland als schwerbehindert anerkannt ist. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Er dokumentiert den Grad der Behinderung (GdB) und ggf. besondere Merkzeichen, die spezifische Beeinträchtigungen belegen und Zugang zu Nachteilsausgleichen eröffnen.
Meist ist der Schwerbehindertenausweis befristet (für die Dauer der Heilungsbewährungszeit), kann aber verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiter erfüllt sind.
Was sind Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis?
Merkzeichen sind Buchstabenkürzel im Schwerbehindertenausweis, die eine bestimmte Art der Beeinträchtigung belegen und damit den Zugang zu konkreten Zusatzleistungen eröffnen. Jedes Merkzeichen steht dabei für eine spezifische Einschränkung.
Zu den häufigsten Merkzeichen zählen:
- G (erhebliche Gehbehinderung, z. B. Nutzung von Behindertenparkplätzen)
- aG (außergewöhnliche Gehbehinderung, Parken auf allen Behindertenparkplätzen)
- B (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson, die im ÖPNV kostenlos mitfährt)
- H (Hilflosigkeit, mit erhöhtem Pflegegeld und steuerlichen Vorteilen)
- RF (Befreiung vom Rundfunkbeitrag)
- Bl (Blindheit, mit Blinden-Pauschbetrag und ÖPNV-Freifahrt)
- GI (Gehörlosigkeit, mit ähnlichen Vergünstigungen wie bei Bl)
Für Krebspatient:innen ist vor allem das Merkzeichen H gelegentlich relevant – etwa bei starker Fatigue oder Pflegebedürftigkeit infolge der Erkrankung. Die meisten Krebsdiagnosen begründen jedoch zunächst nur den GdB, ohne automatisch ein Merkzeichen zu vergeben.
Was bedeutet „Grad der Behinderung (GdB)“?
Der GdB misst, wie stark die gesellschaftliche Teilhabe durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung eingeschränkt ist. Grundlage ist die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 vergeben:
- GdB 20–30: keine Schwerbehinderung, ggf. steuerliche Vorteile
- GdB ≥50: gilt als schwerbehindert – der Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt
Warum ist der Schwerbehindertenausweis bei Krebs relevant?
Viele Krebserkrankungen begründen zumindest zeitweise einen GdB von 50 oder höher – insbesondere während der Heilungsbewährungszeit nach Diagnose und Behandlung. Höhe und Dauer hängen von Krebsart, Stadium und funktionellen Beeinträchtigungen ab.
Wie wird der Schwerbehindertenausweis beantragt?
Antrag beim zuständigen Versorgungsamt oder der regionalen Sozialbehörde. Erforderlich sind ärztliche Unterlagen. Voraussetzung: die Beeinträchtigung besteht voraussichtlich länger als sechs Monate.
Welche Vorteile bringt der Schwerbehindertenausweis?
- Besonderer Kündigungsschutz am Arbeitsplatz (§§85 ff. SGB IX)
- Zusätzlicher Urlaub (5 Tage/Jahr bei GdB ≥50)
- Steuerliche Vorteile und Pauschbeträge (je nach GdB und Merkzeichen)
- Erleichterter Zugang zu Rehabilitationsmaßnahmen
- Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr oder Parkerleichterungen (je nach Merkzeichen)
Was ist der Behindertenpass in Österreich?
In Österreich heißt das äquivalente Dokument „Behindertenpass“. Er wird vom Sozialministeriumservice ausgestellt und seit September 2016 im Scheckkartenformat ausgegeben. Er ist ein amtlicher Lichtbildausweis, der bundeseinheitlich eine Behinderung nachweist.
Was sind die Voraussetzungen für den Behindertenpass?
- Ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich
- Grad der Behinderung (GdB) oder Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 50%
Ab einem GdB unter 50% wird kein Pass ausgestellt; ab 25% kann jedoch ein pauschalierter Steuerfreibetrag beim Finanzamt beantragt werden.
Wie wird der Behindertenpass beantragt?
Antrag online oder per Post an das Sozialministeriumservice, kein persönlicher Termin erforderlich. Beizulegen sind aktuelle medizinische Befunde (nicht älter als 2 Jahre). Das Antragsformular und ein Infoblatt gibt es auf sozialministeriumservice.gv.at.
Bei positivem Bescheid wird der Behindertenpass automatisch mitgeschickt. Der Antrag und die Ausstellung sind kostenlos. Brustkrebspatient:innen erhalten ohne weitere Vorerkrankungen in der Regel mindestens 50% für mindestens 5 Jahre zuerkannt. Tumorbedingte Behinderungen werden meist befristet ausgestellt und nach 1‚5 Jahren reevaluiert.
Welche Vorteile bringt der Behindertenpass?
- Erhöhter Kündigungsschutz (für begünstigte Behinderte, d. h. GdB ≥50 % und berufstätig)
- Steuerfreibetrag als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuerklärung
- Fahrpreisermäßigung auf ÖBB-Linien ab einem GdB von 70 %
- Ermäßigungen bei diversen Veranstaltungen und Einrichtungen
- Parkausweis (nach § 29b StVO) – separater Antrag, gebührenfrei
Hinweis: Der Behindertenpass alleine begründet keinen Anspruch auf finanzielle Leistungen wie eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension – diese sind gesondert bei den Sozialversicherungsträgern zu beantragen.
Quellen:
Deutschland
- Infos zu Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Sozialgesetzbuch).
- Versorgungsmedizin-Verordnung als Grundlage der GdB-Feststellung (Gesetze im Internet.de).
- Alles zur sozialen Absicherung und Schwerbehinderung bei Krebs (Krebsinformationsdienst).
- Ausführliche Infos zum Schwerbehindertenausweis (Bundesportal Einfach Teilhaben).
Österreich
- Alles zum Behindertenpass – Antrag, Voraussetzungen, Leistungen (Sozialministeriumservice).
- Wissenswertes zum Behindertenpass auf der offiziellen Informationsseite der österreichischen Bundesregierung (oesterreich.gv.at).
- Österreichische Krebshilfe Wien: Arbeitsassistenz „Krebs und Beruf“ – Behindertenpass und Kündigungsschutz.
- Gesundheitsportal Österreich (gesundheit.gv.at): Behindertenpass.
