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Generika

Nach Ablauf des Patentschutzes dürfen Arzneiwirkstoffe als Generika, umgangssprachlich Nachahmerprodukte, von anderen Unternehmen hergestellt und in Verkehr gebracht werden.

Was hat es mit dem Patentschutz auf sich?

Der Patentschutz gibt dem Patentinhaber das alleinige Recht, den Wirkstoff herzustellen und zu vermarkten. Läuft der Patentschutz aus, können auch andere Unternehmen diesen Wirkstoff produzieren und unter einem anderen Namen verkaufen. Solch ein Präparat wird als Nachahmerprodukt oder Generikum (Mehrzahl: Generika) bezeichnet.

Warum sind Generika preiswerter?

Generika sind häufig preiswerter als die Originalpräparate, weil der Hersteller keine eigene Forschung betreiben musste. Vor ihrer Zulassung werden auch Generika durch die zuständigen Behörden nach strengen Kriterien geprüft.

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