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GLP-1-Präparate

GLP-1-Präparate (auch: GLP-1-Rezeptoragonisten) sind Medikamente, die das Körperhormon GLP-1 (Glucagon-like Peptide-1) nachahmen. Sie wurden ursprünglich für die Behandlung von Typ-2-Diabetes entwickelt, werden inzwischen aber auch zur Gewichtsreduktion eingesetzt. 

Wie wirken GLP-1-Präparate? 

GLP-1-Präparate bremsen die Magenentleerung, fördern das Sättigungsgefühl und senken den Blutzucker. Das führt bei vielen Anwender:innen zu deutlichem Gewichtsverlust – im Schnitt 10–15 % des Körpergewichts mit Semaglutid. 

Welche Relevanz haben GLP-1-Präparate im Zusammenhang mit Krebs? 

GLP-1-Präparate werden im Krebskontext aus mehreren Perspektiven diskutiert: 

Möglicher Krebsschutz:

Große Beobachtungsstudien (u. a. ASCO 2025, JAMA Oncology 2025) deuten darauf hin, dass GLP-1-Präparate bei übergewichtigen Patient:innen das Risiko für bestimmte Krebsarten leicht senken könnten – wahrscheinlich über den Effekt der Gewichtsreduktion. Die Forschung dazu ist noch nicht abgeschlossen. 

Kontraindikation bei MTC/MEN2:

Bei persönlicher oder familiärer Vorgeschichte eines medullären Schilddrüsenkarzinoms (MTC) oder MEN-2-Syndroms sind GLP-1-Präparate kontraindiziert. In Tierversuchen zeigten sich bei sehr hohen Dosen C-Zell-Tumoren der Schilddrüse; beim Menschen konnte bisher kein erhöhtes Risiko bestätigt werden, die Kontraindikation gilt vorsorglich. 

  1. Kachexie und Gewichtsverlust: GLP-1-Präparate fördern Gewichtsverlust – das kann bei Krebspatient:innen, die ohnehin von Kachexie bedroht sind, problematisch sein. Eine Anwendung während einer Krebstherapie sollte immer mit dem Behandlungsteam abgestimmt werden. 
  2. Pankreatitis-Risiko: Selten, aber beschrieben: GLP-1-Präparate können eine Bauchspeicheldrüsenentzündung auslösen. Bei Krebspatient:innen mit Pankreaskarzinom oder nach Bauchoperationen ist besondere Vorsicht geboten. 

Wer darf GLP-1-Präparate nehmen? 

Derzeit sind sie zugelassen für Typ-2-Diabetes (teils Kassenleistung) und Adipositas (in der Regel selbstbezahlt). Bei Krebspatient:innen ist Rücksprache mit der Onkologie immer notwendig – nicht nur wegen der Kontraindikation bei MTC/MEN2, sondern auch wegen möglicher Wechselwirkungen mit der Tumor- oder Begleittherapie. 

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