Schwerbehindertenausweis leicht gemacht
Schwerbehindert klingt schwer – doch der Ausweis macht dein Leben als Krebspatient:in leichter. Wir sagen dir alles, was du über das Ticket für Schutz, Support und Alltagshacks im Krebsdschungel wissen musst.
Seite 2/2: Bevor wir uns mit dem österreichischen Behindertenpass beschäftigen, wollen wir mal herausfinden, was der Ausweis konkret kann.
Was bringt dir der Ausweis eigentlich?
Kurze Antwort: sehr viel. Hier kommt eine Übersicht zu den wichtigsten Bereichen.
Kündigungsschutz
Toll, oder? Aber fang jetzt nicht mit bürointernen Rachefeldzügen an: Du bist nicht unkündbar – nur deutlich besser geschützt. Bei einer Kündigung muss nämlich das Integrationsamt zustimmen und Stellungnahmen einholen (von Arbeitgeber:innen, Betriebs-/Personalrat, schwerbehinderter Person und Schwerbehindertenvertretung – falls es mehrere Schwerbehinderte im Betrieb gibt).
Das bringt der Kündigungsschutz konkret:
- Wenn deine “Behinderung” der Grund für die Kündigung ist, lehnt das Integrationsamt meist ab.
- Der Schutz gilt übrigens auch, wenn der oder die Arbeitgeber:in zuvor nichts von deiner Krankheit wusste.
- Bei betrieblichen oder verhaltensbedingten Kündigungsgründen wird die Zustimmung aber in etwa 75 % der Fälle erteilt.
- Der Schutz gilt nicht während Probezeit, Probearbeit oder Zeitarbeit.
Der Behinderten-Pauschbetrag
Der funktioniert im Grunde wie eine Flatrate für behinderungsbedingte Kosten. Das heißt, du musst keine einzelnen Belege sammeln – der Betrag wird einfach pauschal von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen, sobald du ihn in der Steuererklärung angibst.
Die Höhe hängt vom Grad der Behinderung ab:
- GdB 20 → 384 €
- GdB 50 → 1.140 €
- GdB 100 → 2.850 €
Nachweise in Form von Rechnungen brauchst du erst, wenn deine tatsächlichen krankheitsbedingten Kosten höher sind als der Pauschbetrag.
In dem Fall kannst du außergewöhnliche Belastungen geltend machen (z. B. Zuzahlungen oder Fahrtkosten). Dafür unbedingt die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ in der Steuererklärung ausfüllen.
Zusatzurlaub
Vielleicht ist Urlaub nicht immer das richtige Wort, aber arbeitsfreie Tage sind es allemal. Konkret bedeutet das:
- +5 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche (+4 bei vier Tagen, +3 bei drei Tagen usw.)
- ab dem Tag, an dem du als schwerbehindert anerkannt wirst, entsteht der Anspruch (Stichwort: Feststellungsbescheid).
- Kann erst ausgeübt werden, sobald du deine:n Arbeitgeber:in informierst.
- Kann nicht rückwirkend verlangt werden.
- Wird im laufenden ersten Jahr zeitanteilig gewährt.
- Gilt, solange die Schwerbehinderung besteht.
Wie man möglichst geschmeidig vom K.O. zurück in den Arbeitsring steigt? Nicht immer einfach, aber total machbar. Schau in diesen Artikel rein – der weiß Bescheid.
Weitere Nachteilsausgleiche
Mit Anspruch auf Vollständigkeit – was der Ausweis alles möglich macht:
- Fahrtkosten-Ermäßigungen
- Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (z. B. Arbeitsassistenz, technische Hilfen)
- Bevorzugte Einstellung bei gleicher Eignung im öffentlichen Dienst
- Freistellungen für medizinische Termine (Fürsorgepflicht)
- Reduzierung auf Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen
- Frührente: Bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 wird dir die Rente zwei Jahre früher gewährt (bei Jahrgängen vor 1964 bis zu 5 Jahre). Voraussetzung ist, dass du mindestens 35 Jahre in die Rente eingezahlt hast.
- Zuschüsse zu Reha-Maßnahmen
- Kfz-Steuerermäßigung bei bestimmten Merkzeichen
- Steuerliche Absetzbarkeit von Haushaltshilfen und Pflegepersonen
- Keine Pflicht zu Mehrarbeit (max. 8 Stunden pro Tag)
- Ermäßigte Kurtaxe oder Tourismusabgaben
- Erleichterter Zugang zu unterstützenden Angeboten (Hilfsmittelberatung, Selbsthilfegruppenförderung)
- Behindertenparkplatz (mit entsprechendem zusätzlichem Dokument)
- Rabatte für Kultur (Museen, Theater, Kino)
- Ab GdB 50: Rundfunkbeitragsermäßigung
- Teils Telefon- und Internetrabatte (je nach Anbieter)
- Eltern von Kindern mit Schwerbehinderung erhalten auch nach dem 25. Lebensjahr Kindergeld. Die Voraussetzungen:
- Die Behinderung ist vor dem 25. Lebensjahr eingetreten
- Die Kinder können sich den Lebensunterhalt noch nicht selbst verdienen
Und wie läuft’s in Österreich?
Nein, wir haben Österreich nicht vergessen. Aber, um die Gepflogenheiten des Internets zu respektieren, werden wir uns kurzhalten, und nur die Dinge erwähnen, die bei den Ösis wirklich anders laufen. Denn wie auf kultureller Ebene auch, funktioniert hier vieles ähnlich, aber ein paar Dinge und Begrifflichkeiten unterscheiden sich. Hawidere.
- Der Schwerbehindertenausweis heißt hier „Behindertenpass“.
- Zuständig für die Ausstellung ist das Sozialministeriumsservice (SMS) – angenehmerweise ist bundesweit alles einheitlich.
- Auch hier gilt: Ab 50 % Behinderung gibt es den Pass. Der einzige Unterschied ist, dass der Grad der Behinderung in Österreich bei 0 anfängt, und nicht erst bei 20 wie in Deutschland.
- Manche Personen bekommen zusätzlich den Status „begünstigte Behinderte“, der v. a. im Arbeitsrecht wichtig ist. Dazu gleich mehr.
- Der Behindertenpass gilt rückwirkend ab Diagnosestellung.
Antrag:
- Einreichung beim SMS (nein, eine SMS ans SMS schreiben reicht nicht).
- Das SMS beauftragt dann Gutachter:innen, die deine Gesundheitsakte überprüfen.
- Die Entscheidung über den Grad der Behinderung erfolgt nach Aktenlage und/oder nach Untersuchung.
- Bearbeitungszeit: ca. 2–4 Monate
Nachteilsausgleiche in Österreich:
- Steuerliche Pauschbeträge sind hier leider um einiges niedriger (z. B. 50 % = 294 €, ab 85 % = 507 €)
- Therapiekosten, Hilfsmittel, Fahrtkosten sind steuerlich absetzbar
- Ermäßigungen beim Kauf von ÖBB-Zugtickets
- Behindertenparkausweis (eigener Ausweis, nicht identisch mit dem Behindertenpass)
- Zuschüsse für Auto-Anpassungen, Mobilität und Wohnraumanpassung
- Vorrangige Berücksichtigung bei Förderungen
- Behindertenpass dient auch als Nachweis bei:
- Pensionsversicherung
- Pflegestufenverfahren
- Reha- und Mobilitätsfonds
In Österreich ist außerdem nicht jeder schwerbehinderte Mensch automatisch „begünstigt behindert“. Dieser Status folgt eigenen Kriterien.
Du konnst hakln? Begünstigte Behinderung!
Um alle möglichen Missverständnisse vorzubeugen: In Österreich deckt der Behindertenpass zwar vieles ab, aber nichts, was mit Arbeit zu tun hat. Deswegen gibt es den Status der begünstigten Behinderung, den du zusätzlich zum Behindertenpass beantragen musst.
Voraussetzungen:
- Grad der Behinderung von mind. 50 %.
- Du bist arbeitsfähig.
- Antrag bei der Landesstelle des Sozialministeriumservice.
- Ein aufrechtes Arbeitsverhältnis (oder du willst bald wieder arbeiten).
Das bedeutet im Grunde, dass du diesen Status nur beantragen kannst, wenn du während der Krebstherapie noch arbeitest bzw. im Krankenstand bist, oder nach der Therapie bald wieder dazu fähig sein wirst. Solltest du noch in Ausbildung oder über 65 Jahre alt sein, hast du leider kein Anrecht darauf.
Arbeitsrechtliche Vorteile:
- Starker Kündigungsschutz (der oder die Arbeitgeber:in braucht Zustimmung des Sozialministeriumservice)
- Vorrang bei der Einstellung in Betrieben und in der Verwaltung
- Anspruch auf Arbeitsplatzsicherung
- Schutz vor Diskriminierung
- Leistungen zur beruflichen Rehabilitation
- Zuschüsse für Arbeitsplatzadaptierungen
- Förderungen für Arbeitgeber:innen, wenn sie dich einstellen oder halten
Checkliste voraus! Auch für Österreich haben wir eine praktische Liste mit den wichtigsten Punkten erstellt, die du beim Behindertenpass berücksichtigen solltest:
Soo, jetzt weißt du alles, was du wissen musst, über die Scheckkarte mit dem schweren Namen, die dir so vieles leichter macht. Und auch wenn wir es toll finden, dass das Ding existiert, wünschen wir dir, dass du es bald nicht mehr brauchst.
Quellen und Links:
- Die Seite vom Sozialverband VdK erklärt übersichtlich, welchen besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderte Menschen in Deutschland haben und welche Pflichten Arbeitgeber:innen dabei beachten müssen.
- Der Familienratgeber von Aktion Mensch erklärt auf dieser Seite, welche Nachteilsausgleiche Personen mit Schwerbehinderung in Deutschland erhalten können, und unter welchen Voraussetzungen.
- Das Krebsportal erklärt, wie Krebserkrankte einen Schwerbehindertenausweis beantragen können, welche Voraussetzungen gelten, welche Nachteile dadurch ausgeglichen werden und welche konkreten Vorteile damit verbunden sind.
- Die Lebenshilfe informiert über die steuerlichen Entlastungen für Menschen mit Behinderung – insbesondere über den Behinderten-Pauschbetrag.
- Die Seite des Sozialministeriumservice Österreich informiert über den Behindertenpass als amtlichen Lichtbildausweis und gibt Infos zur Antragstellung, zur kostenlosen Ausstellung und zu steuerlichen Vergünstigungen.
- Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) erklärt, was es mit „begünstigten behinderten Arbeitnehmer:innen” auf sich hat.
Titelbild: Unsplash/Nathan Dumlao
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Über die Serie
Eine Krebsdiagnose schlägt wie ein riesiger Meteorit in das Leben von Betroffenen und Angehörigen ein. Wer damit konfrontiert wird, weiß im ersten Moment nicht, wie mit der neuen Situation umzugehen ist. Das ist komplett normal. Bisher schien alles so toll in geradlinigen Bahnen zu verlaufen. Nun sind vom einen auf den anderen Tag die Prioritäten total verschoben.
Kurvenkratzer reicht dir mit dieser Checklisten-Serie Tipps für die Bewältigung des Schocks. Wir haben praxiserprobte Hilfestellungen für die häufigsten Situationen während einer Krebserkrankung für dich auf Lager – vom medizinischen Gespräch bei der Diagnosestellung bis zum Reha-Aufenthalt in der Nachsorgephase. Und wir geben Impulse, wie dir ein achtsamer Umgang mit der Erkrankung gelingt.
Bitte beachte: Krebs ist höchst individuell. Die auf diesen Seiten enthaltenen Informationen stellen keine verbindliche und vollumfängliche medizinische Auskunft dar. Bitte berate dich betreffend deiner Therapieentscheidung jedenfalls mit deiner Ärztin oder deinem Arzt. Kurvenkratzer übernimmt keine Haftung für Fehlbehandlungen.
