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Armutsfalle als Angestellte:r
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Durch den Finanzdschungel: Wie du trotz Krebs finanziell gesund bleibst

Die Finanzfrage während einer chronischen Krankheit ist eine besonders heikle mit einer langen Antwort. Doch wir haben den Gelddschungel für dich entwirrt und sagen dir, worauf zu achten ist, um nicht in die Armutsfalle zu tappen.

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In diesem Checklisten-Artikel erfährst du:

  • Wer dir im Finanzdschungel den rechten Weg weist.
  • Wer zahlt, wenn du nicht arbeiten kannst.
  • Welche Ausgaben deine Geldbörse während Krebs extra belasten.
  • Wer dir in finanziellen Notlagen sofort helfen kann.
  • Welche Versicherungen dich bei Krebs entlasten können.

Nach der Krebsdiagnose laufen wohl tausend Filme in deinem Kopf ab, aber hast du dir schon die Frage gestellt, was das für deine Finanzen bedeutet? Nein? Auch verständlich eigentlich. Gesundwerden – oder einfach nur Überleben – hat gerade oberste Prio.  

Wer denkt da schon an Geld? Nichtsdestotrotz, oder gerade deswegen, ist die Geldfrage eine, die nicht unter das Krankenbett gekehrt werden sollte. Aber verzage nicht: Wir stehen hinter dir! In diesem Artikel haben wir für alle Angestellte und Arbeiter:innen die wichtigsten Infos, damit niemand böse Überraschungen erlebt. 

Wer ist besonders armutsgefährdet? 

Es ist nun mal leider so, dass ein längerer Krankheitsverlauf das Risiko für eine finanzielle Schieflage deutlich erhöht. Die Formel, die die monetäre Not erklärt: Das fixe Gehalt fällt weg, während die krankheitsbedingten Ausgaben steigen. Sehr unvorteilhafte Kombi. Für viele Krebspatient:innen ist es eben nicht möglich, neben der Therapie weiterhin zu arbeiten. Das Systemproblem Armut bei chronischen Krankheiten mit all seinen Facetten haben wir bereits in diesem Artikel beleuchtet. Schau mal rein!

Folgende Gruppen sind tendenziell am meisten gefährdet:  

  • Junge Familien, wenn der:die Hauptverdiener:in erkrankt  
  • Alleinerziehende  
  • Paare und Familien, wenn der:die pflegende Partner:in die Arbeitszeit reduzieren muss  
  • Junge an Krebs erkrankte Menschen mit geringen Pensions- oder Rentenansprüchen  
  • Einzelverdiener:innen und Niedriglohnempfänger:innen – Personen, die nur geringfüge Arbeit ausüben 
  • Selbstständige  
Ein Affe, der sich auf die Zähne beißt.
Finanzielle Armut ist ein Stressfaktor, der nicht gerade zur Genesung beiträgt. Umso wichtiger ist es, sich zu informieren. Wenn du weißt, womit du es zu tun hast, beruhigt das die Nerven. (Foto: Unsplash/Dimitry)(Foto: Unsplash/Vincent Van Zalinge)

Was genau bedeutet Armut? 

Als armutsgefährdet gilt man viel schneller, als du es vielleicht vermuten würdest. In Deutschland liegt die Schwelle bei 1.148€ monatlich als Alleinstehende:r. Im ein bisschen teureren Österreich liegt diese Grenze ein wenig höher – bei 1.348€.

Unter diesen Schwellen befinden sich in Deutschland beachtliche 13,8 Millionen und in Österreich 1,5 Mio. Menschen. 

Wer hilft mir durch den Finanzdschungel?

Das System ist gerade für Patient:innen, die erstmal die Diagnose verdauen müssen, total belastend und undurchsichtig. Der Fall ist klar: Jede:r braucht von Anfang an psychosoziale Beratung, die über wirtschaftliche Folgen und Unterstützungsangebote aufklärt 

Die gute Nachricht? Die Informationen schwirren im Grunde alle irgendwo da draußen rum. Nur, wo suchen und finden? Die Frage des Jahrhunderts. Zum Glück gibt es eine Vielzahl an Ansprechpartner:innen, die dir den rechten Weg weisen können. 

  • Die erste Adresse sind deine behandelnden Ärzt:innen, sei es der:die Hausärzt:in oder der:die Onkolog:in. Frage sie, woran du im Zuge deiner Krankheit noch denken musst. 
  • Die echten Profis in Sachen Beratung sind die Sozialarbeiter:innen in der Klinik.  
  • Falls du von einem:einer Onkolots:in oder Cancer Nurse begleitet wirst, frage diese nach Beratung. 
  • Beratungsstellen von Wohlfahrtsverbänden (z. B. Diakonie). 
  • Krebs-Selbsthilfegruppen. Die Leute dort sind durch ähnliche Situationen gegangen und können Erfahrungen mit dir teilen. Manche Organisationen bieten auch Direkthilfe an. 
  • Ambulante Krebsberatungsstellen sind gratis und verfügen über umfangreiche Expertise auf allen möglichen Gebieten. In Deutschland gibt es beachtliche 128 Stellen, in Österreich 64.  
  • Die Österreichische Krebshilfe bietet einen mobilen Beratungsservice an. 
  • Psychoonkolog:innen. Deine besten Freund:innen, (nicht nur) wenn der Stress zu viel wird. 
  • Die ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) hat ebenfalls Beratungsstellen 
  • Sozialverbände wie in Deutschland die VDK (Schwerbehindertenvertretung) oder in Österreich der Oberösterreichische Sozialhilfeverband. 

Hier lang, wenn du eine übersichtliche Liste zu jeglichen Anlaufstellen inklusive Kontaktdaten brauchst.

Papagei, der mit einem Flügel in eine Richtung weist.
Die weisen Sozialarbeiter:innen sind da,um dir den Weg durch das Dickicht der Sozialleistungen zu weisen. Meistens haben sie einen guten Überblick, und falls sie etwas nicht wissen, können sie dich an die richtigen Stellen weiterleiten. (Foto: Unsplash/Ilona Frey)

Wie breit und tiefgehend beraten werden kann, hängt ganz von den einzelnen Beratungsstellen ab. Manche verfügen über sehr spezifische Expertise, während andere dich für gewisse Themen an andere Stellen weiterleiten werden. 

In der Regel sind in der Klinik alle Beratungsangebote kostenfrei. Ambulante Krebsberatung wird zu großem Teil von den Krankenkassen übernommen. Bei den Sozialverbänden wie der VDK muss man Mitglied werden und einen Beitrag zahlen, der aber höchstens 6€ pro Monat beträgt. 

Wer zahlt, wenn ich Krebs habe? 

Die Sozialleistungsthematik ist wie ein Ast, der sich ganz schnell in viele Zweige verästelt und zu einem wirren Dschungel wird. Selbstverständlich haben Österreich und Deutschland verschiedene Systeme. Lohnfortzahlung und Krankengeld bekommst du in beiden Ländern für ca. ein und halb Jahre, aber oft reicht das nicht. Die Akutbehandlung von Brustkrebs kann zum Beispiel gut zwei Jahre dauern. 

Deutschland

  • Dauer: Nach 42 Tagen (6 Wochen) Krankheit endet der Anspruch. 
  • Anspruch erneuert sich mit jeder Erkrankung. 
  • Aber: Kein Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld. 
  • Höhe: Volles Gehalt. 
  • Dauer: Bis zu 72 Wochen innerhalb von 3 Jahren – aber nur, wenn man in versicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis war. 
  • Wichtig: Für eine lückenlose Auszahlung solltest du der Krankenkasse unbedingt regelmäßig die Arbeitsunfähigkeitsbescheinung schicken. 
  • Kein Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Sofern es noch unklar ist, ob man bald wieder arbeiten kann oder nicht:

Arbeitslosengeld I  

  • Dauer: Vom Alter abhängig. 
  • Teil der sog. “Nahtlosigkeitsregelung” – soll Zeit zwischen Krankengeld und Wiedereingliederung überbrücken. 
  • Höhe: 60% (ohne Kinder) oder 67% (mit Kindern) des letzten Nettogehalts. 
  • Sozialversicherungsbeiträge werden übernommen. 
  • Zeitlich befristet: Bis zu einem Jahr. 

Noch immer nicht zur Gänze arbeitsfähig: 

Erwerbsminderungsrente 

  • Volle Erwerbsminderung = wenn weniger als drei Stunden Arbeit pro Tag zumutbar sind. 
    • Höhe: Oft nur ein Drittel des letzten Bruttogehalts. 
  • Teilweise Erwerbsminderung = drei bis sechs Stunden Arbeit täglich zumutbar.  
    • Höhe: Ca. Hälfte des letzten Bruttogehalts.
  • Allg. Höhe: je nachdem wie lange du bisher gearbeitet hast und somit einbezahlt hast. 
  • Ärzt:innen des Rentenversicherungsträger beurteilen Grad der Erwerbsminderung. 
    • Dabei entscheidend: Restleistungsfähigkeit (inwiefern du noch fähig bist irgendeinen Job am Arbeitsmarkt auszuüben). 

Sonst: Bürgergeld (ehemaliges ALG II) 

  • Falls noch immer für mind. 3 Stunden arbeitsfähig. 
  • Lebensunterhalt kann nicht ausreichend aus dem aktuellen Einkommen bezogen werden. 
  • Zeitlich unbefristet. 
  • Höhe: 563€ pro Monat für Alleinstehende.
Eine Gruppe von Menschen, die auf einem Raft durch Stromschnellen rudern.
Wir wissen, es ist viel auf einmal. Der Krebs, die Bürokratie, die Lebensplanung. Mach dir keinen Druck, ständig den Durchblick zu haben. Wenn du kannst, nimm so viel Hilfe in Anspruch, wie möglich. Familie, Freund:innen und Sozialarbeiter:innen sind dazu da, mit dir die Stromschnellen zu bewältigen. (Foto: Unsplash/Anne Nygard)

Österreich

  • Dauer: 10-16 Wochen 
  • Wenn du innerhalb eines Jahres zum ersten Mal nicht arbeiten kannst, bekommst du mind. 6 Wochen das volle Gehalt vom Arbeitgeber weiterbezahlt.  
  • Es folgen mind. 4 Wochen halbes Entgelt 
  • Je länger du in einem Betrieb gearbeitet hast, desto länger gilt die Fortzahlung. 
  • Dauer: Mind. 26 Wochen bis zu 52 Wochen, wenn du vor Eintritt des Versicherungsfalles mind. 6 Monate krankenversichert warst (in besonderen Fällen bis zu 78 Wochen). 
  • Krankengeld greift ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit und gleicht anfangs die Verringerung der Entgeltfortzahlung aus. 
  • Höhe: 50% des Bruttogehalts, ab dem 43. Tag Krankenstand erhöht sich das Krankengeld auf 60% des Bruttogehalts. 
  • Wird eine Pension zuerkannt, endet der Krankengeldanspruch. 

Falls nicht mehr arbeitsfähig:

Invaliditäts- (Arbeiter:innen) bzw. Berufsunfähigkeitspension (Angestellte)  

  • Voraussetzungen: 
    • Ärzt:in stellt verminderte Erwerbsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit fest. Bei vor 1964 Geborenen muss Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich mind. 6 Monate andauern; ab Jahrgang 1964 muss dauerhafte Invalidität vorliegen. 
    • Vor dem 50. Lebensjahr reichen 60 Versicherungsmonate in den letzten 10 Jahren. 
    • Nach dem 50. Lebensjahr verlängert die erforderliche Versicherungszeit sich um die Zahl der zwischen Vollendung des 50. Lebensjahres und dem Stichtag liegenden Monate. 
    • Voraussetzungen für Alterspension sind noch nicht erfüllt. 
  • Du darfst geringfügig dazu verdienen (518€/Monat). 
  • Wird dir das Pensionsgeld gewährt, muss dein Dienstverhältnis beendet oder karenziert werden. 

Falls bald wieder arbeitsfähig: Rehabilitationsgeld 

  • Anspruch: Personen (nach 1963 geboren), die aus gesundheitlichen Gründen mind. 6 Monate nicht arbeiten können. 
  • Höhe: Wie Krankengeld. 
  • Mindestbetrag: 37€ brutto/Tag.
  • Geringfügige Arbeit möglich.

Umschulungsgeld 

  • Wenn berufliche Umschulung sinnvoll und zumutbar ist. 
  • Mind. 6 Monate arbeitsunfähig. 
  • Höhe: Monatlich Arbeitslosengeld plus 22%. 
  • Antrag und Ausbezahlung erfolgt über das AMS. 
  • Bei Auswahl, Planung und Durchführung der Umschulung musst du aktiv mitwirken. 
  • Geringfüge Arbeit möglich. 

Falls pflegebedürftig: Pflegegeld 

  • Nachweislicher Pflegebedarf von 65 Stunden im Monat. 
  • Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). 
  • Es erfolgt ein Hausbesuch, um den Pflegebedarf festzustellen. 
  • Höhe je nach Stundenbedarf 
    • Mehr als 65 Stunden: 175€ 
    • Mehr als 95 Stunden: 322€ 

Ausgleichszulage  

  • Soll Mindesteinkommen sichern 
  • bekommst du, wenn dein Gesamteinkommen unter dem gesetzl. Mindestbetrag liegt. 
  • Höhe: Differenz zwischen Bruttopension plus Nettoeinkommen und Richtsatz (individuell). 
  • In jedem Fall weniger als 1.218€ (alleinstehend) oder 1.920€ (Ehepaar). 
  • Jeder Pensionsantrag ist auch ein Antrag auf Ausgleichszulage.

Der entwirrte Finanzdschungel: Alle Sozialgelder im übersichtlichen Checklisten-Format.

Egal welche Pension, egal welche Gelder du beantragen musst - schäme dich nicht beim Beantragen. Diese Zahlungen stehen dir zu und keiner wird weniger von dir denken, wenn du als Krebspatient:in Geld vom Staat beziehst.
Kurvenkratzer-Tipp

Auf der nächsten Seite erfährst du alles über die Kosten, die während der Therapie dazukommen, und welche Versicherungen dir den Hintern retten können.

Über die Serie

Eine Krebsdiagnose schlägt wie ein riesiger Meteorit in das Leben von Betroffenen und Angehörigen ein. Wer damit konfrontiert wird, weiß im ersten Moment nicht, wie mit der neuen Situation umzugehen ist. Das ist komplett normal. Bisher schien alles so toll in geradlinigen Bahnen zu verlaufen. Nun sind vom einen auf den anderen Tag die Prioritäten total verschoben.

Kurvenkratzer reicht dir mit dieser Checklisten-Serie Tipps für die Bewältigung des Schocks. Wir haben praxiserprobte Hilfestellungen für die häufigsten Situationen während einer Krebserkrankung für dich auf Lager – vom medizinischen Gespräch bei der Diagnosestellung bis zum Reha-Aufenthalt in der Nachsorgephase. Und wir geben Impulse, wie dir ein achtsamer Umgang mit der Erkrankung gelingt.

Bitte beachte: Krebs ist höchst individuell. Die auf diesen Seiten enthaltenen Informationen stellen keine verbindliche und vollumfängliche medizinische Auskunft dar. Bitte berate dich betreffend deiner Therapieentscheidung jedenfalls mit deiner Ärztin oder deinem Arzt. Kurvenkratzer übernimmt keine Haftung für Fehlbehandlungen.

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