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Krankheit

Der Begriff „Krankheit steht im Allgemeinen für eine Beeinträchtigung der physischen oder psychischen Funktionen, die die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden eines Lebewesens subjektiv oder objektiv spürbar einschränkt 

Die Wurzeln dieses Begriffes liegen im mittelhochdeutschen Wort „krancheit“, das wiederum Begriffe wie „Schwäche, Dürftigkeit und Not“ umfasst.  

In der Sozial- und Gemeindepsychiatrie wird Krankheit als Bezeichnung meist vermieden und stattdessen „Störung“ bevorzugt. 

Wie wird Krankheit in der Medizin definiert? 

Im engeren medizinischen Sinn definiert Krankheit eine klar benennbare Behandlungs- und/oder Pflegebedürftigkeit. Weit verbreitet ist eine Unterscheidung in körperlich-organische, psychosomatische und psychische Krankheiten 

Wie wird Krankheit im Sozialversicherungsrecht definiert? 

Im Bereich des Sozialversicherungsrechts bezeichnet der Begriff „Krankheit“ das Vorliegen einer Störung, die eine Behandlung durch medizinische Therapie und Krankenpflege erfordert und eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.  

Gibt es eine fachübergreifende Definition von Krankheit? 

Ableitend von Klaus Hurrelmanns Leitvorstellungen zum Thema Gesundheit kann für Krankheit folgende fachübergreifende Definition gelten:  

Krankheit tritt auf, wenn das Gleichgewicht zwischen Risikofaktoren (Dinge, die uns krank machen können) und Schutzfaktoren (Dinge, die uns gesund halten) gestört ist und eine Person nicht in der Lage ist, mit den inneren (körperlichen und seelischen) und äußeren (sozialen und materiellen) Anforderungen umzugehen. Krankheit beeinträchtigt das Wohlbefinden und die Lebensfreude einer Person, sei es vorübergehend oder dauerhaft.  

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